sozialdatenschutz

an deutscher bundestag berlin
petition
der bundestag möchte doch bitte die gesetzliche zuständigkeit in der angelegenheit
sozialdatenschutz bund/länder abklären
und nötigenfalls gesetzliche grundlagen dazu schaffen oder korrigieren
die sachlage ergibt sich aus dem email bfdi / datenschutz sachsen
vielen dank für ihre mitarbeit

anmerkung
eine anfrage an die leitung bfdi bonn zu dieser angelegenheit blieb bisher unbeantwortet

 

From: Regina.Kamke@slt.sachsen.de
To: keller1701@live.de
Subject: WG: Ihre datenschutzrechtliche Beschwerde per E-Mail vom 9.5.2014
Date: Tue, 13 May 2014 05:12:47 +0000

Az.: G-0552.9/166
Sehr geehrte Frau Keller,
oder sehr geehrter Herr Keller,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 9.5.2014 betreffend das Jobcenter Mittweida-Rochlitz muss ich Ihnen mitteilen, dass für deren Bearbeitung nach § 50 Abs. 4 Satz 3 SGB II der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Husarenstraße 30, 53117 Bonn
Telefon: 0228/997799-0
Telefax: 0228/997799-550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
zuständig ist.
Wenn es Ihr Wunsch ist, leite ich Ihre Beschwerde gern an diesen weiter. Sie können sich mit dem BfDI aber auch direkt in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Regina Kamke
________________________________________________________________________
Mitarbeiterin Geschäftsstelle
beim
Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
http://www.saechsdsb.de/
Regina.Kamke@slt.sachsen.de
Tel.: +49 351 493-5426
Fax.: +49 351 493-5490
Von: Schneider, Carola (SLT, SDB) Im Auftrag von _SLT Sächs. Datenschutzbeauftragter
Gesendet: Montag, 12. Mai 2014 14:18
An: Kamke, Regina (SLT, SDB)
Betreff: WG: anzeige wegen verdacht auf datenschutzvergehen

Von: jf keller [mailto:keller1701@live.de]
Gesendet: Freitag, 9. Mai 2014 10:26
An: _SLT Sächs. Datenschutzbeauftragter
Betreff: anzeige wegen verdacht auf datenschutzvergehen
jf.keller
hermsdorfer 16 c
09326 geringswalde

An
Postanschrift:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

anzeige
gegen jobcenter mittweida-rochlitz wegen verdacht auf datenschutzvergehen
illegale speicherung von daten und deren widerrechtliche verwendung / weitergabe

in zusammenhang mit einem alg2 antrag wurden durch das jobcenter mittweida-rochlitz
zu meiner person anfragen an rathaus geringswalde gestellt dies werte ich als eingriff in meine privatsphäre und datenschutzvergehen
bei einer weiteren einbestellung durch eine sachbearbeiterin hoffmann war gegen
meine verfügung eine weitere amtsperson mit der rechtfertigung die besten kontakte zu arbeitgeber in der region zu haben anwesend die genaue funktion dieser person wäre datenschutzrechtlich noch ab zu klären
da ich den verdacht habe das diese person eine andere funktion bei jobcenter mittweida – rochlitz inne hat
ich erlaube keine weitergabe personenbezogener daten an dritte ohne meine ausdrückliche zustimmung
am 23.1.2014 gegen 10.00 uhr wurde dann eine politesse auf meinem habitat vorstellig
die wegen der anzeigen gegen das jobcenter mittweida- rochlitz ein paar fragen hätte
az.240 js 15180/94 staawa. chemnitz
diesbezüglich gab es differenzen in der darstellung der gegebenheit deshalb sind derzeit noch anzeigen laufende verfahren wegen rechtsbeugung gegen staatsanwalt germeroth und oberstaatsanwalt vogel und weitere anhängig
da ebenfalls in dieser angelegenheit eine anzeige gegen dhl besteht § 202 / § 206
bei staawa.chemnitz anhängig ist wäre die weitergabe von personenbezogenen daten an dritte durch das jobcenter mittweida- rochlitz noch ab zu klären

vielen dank für ihren aufwand

kennzeichnung postal ohne gewähr

die kunst der vollbeschäftigung

die kunst der vollbeschäftigung

az :jobcenter / soz.gericht 16.05.2014 ‏

jf keller
 
18:24
An: poststelle@stac.justiz.sachsen.de
Diese Nachricht anzeigen…
keller1701@live.de
 
 
 
Von:  jf keller (keller1701@live.de)
Gesendet: Freitag, 16. Mai 2014 18:24:49
An: poststelle@stac.justiz.sachsen.de (poststelle@stac.justiz.sachsen.de)
 
 
jf.keller
hermsdorfer 16 c
09326 geringswalde
 
 
 
 
an
Staatsanwaltschaft Chemnitz
Postanschrift:
Postfach 921
09009 Chemnitz
 
 
anzeige gegen jobcenter rochlitz bzw. sozialgericht chemnitz wegen bandenmässiger
verfolgung stgb § 344  nach der rassensozialgesetzgebung 
 
wie dem schreiben az. s 16 as 1625 / 14 er / 08.05.2014 zu entnehmen 
wird am 17.juni 2014 / 14.00 liegenschaft zi.323 3.og str. der nation 2-4 chemnitz 
unter androhung von repressionen meine erscheinung angeordnet 
anlass:diverse beschwerden gegen die provokative arbeitsweise jobcenter rochlitz
da es sich um absichtlich herbeigeführte provokationen handelt
mit der absicht der vorführung ist der straftatbestand der verfolgung erfüllt
ideologische ausbeutung von h4-abhängigen nach den rassesozialgesetzen
machtdemonstration ein feudales rollenspiel um die allgemeinheit vor zu führen
ohne rechtliche konsequenzen für die beschuldigten
ein versuch durch autorität und unterdrückung abhängige in die defensive zu fügen
der verstoß durch die beschuldigten parteien gegen die grundrechte GG ist gegeben
 
ich verlange klärung und ein urteil
 
kennzeichnung postal ohne gewähr
 

Vorladung 17. Juni 2014

jf.keller 11.05.2014
hermsdorfer 16 c
09326 geringswalde
geb 17.01.1958
schorndorf-bawü.

an
bundessozialgericht
graf-bernadotte-platz 5
34119 kassel
bundessozialgericht@bsg.bund.de
bzw .
bundesverfassungsgericht
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Inhaltliche Betreuung: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

hier : verfassungsklage wegen vergehen gegen bürgerrechte
verstöße gegen die verfassung der bundesrepublick deutschland

petition
deutscher bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: post.pet@bundestag.de

am 01.06.2012 habe ich im rahmen der sgb hartz 4 bei jobcenter rochlitz beantragt
diesbezüglich besteht :
anzeige/beschwerde sozialgericht chemnitz
anhängig diverse verfahren (siehe einschlägige akte soz. chemnitz )
landessozialgericht sachsen
l3as462/14 b pkh schreiben 07.05.14 lsg sachsen
l 3as 283/14 schreiben 30.4.14 und weitere……..
auf die rechtswidrigkeit der arbeitsweise jobcenter mittweida-rochlitz
bzw.abweisung durch AA rochlitz verstoß GG artikel 13
verfassungfeindliche behandlung durch die rassensozialgesetzgebung und der
rechtswidrigen arbeitsweise der jobcenter
in bezug auf stgb § 233/ § 201-206
unter androhung von repressionen herbeigeführte zeichnung von
rechtswidrigen wiedereingliederungsvereinbarungen vermittlung an leiharbeitsfirmen
dumpinglohnstrategie /aufstockung
(eingabe staawa. chemnitz 24.01.2014 / eingabe bundesverfassungsgericht 24.01.2014 )
wurde bereits hingewiesen
wegen verschleppung von verfahren klassenspezifischer protektionismus
hier jobcenter mittweida -rochlitz
justizdiktat
verweigerung von rechtsbeistand/prozesskostenhilfe ( soz chemnitz lsg sachsen )
bürgerrechte kontra staatsraison
der rechtsschutz für bürger muss wegen staatlicher übergriffe auf die zivile gesellschaft gestärkt werden
wurden vormals noch anfechtbare beschlüsse erlassen geht man jetzt zu justizdiktat guten ratschlägen weisungen unter androhung von repressionen zwangsgeld und vorführungen über verfahren werden nicht abgeschlossen urteile sind hinfällig so wurde ich in dem schreiben
08.15.14 / s16as 887/14 soz. chemnitz aufgefordert
wegen klagen gegen die destruktive arbeitsweise gegen h4 -bezieher permanente
falschberechnungen und mehr (einschlägige akten bereits vorhanden )
( hier scheint ein gewisser herr kolarsch jobcenter eine schlüsselrolle zu spielen )
jobcenter mittweida-rochlitz
am 17.06.14 zwecks klärung der angelegenheit unter androhung
bei nicht erscheinen 1000 euro zwangsgeld
in der liegenschaft soz.gericht str. der nationen 2-4 zi. 323 3.og zu erscheinen
weiter wird mir mitgeteilt dass aus sicherheitsgründen ( justizphobie machtmissbrauch ) einlasskontrollen zu dieser
liegenschaft durchgeführt werden ( GG )
diesbezüglich bestehen meinerseits bedenken gegen die rechtmässigkeit der vorführung
und verstoß gegen meine grundrechte
da der begründete verdacht besteht dass es durch stasimethoden
sado-masochistisch veranlagtem dienstpersonal bei den einlasskontrollen
zu verletzung von grundrechten kommt GG artikel 2/ 104 / GG artikel 1
desweitern bestehen generelle bedenken gegen die objektivität und rechtmässigkeit
der sozialgerichtsbarkeit chemnitz str. der nation 2-4 da bereits einschlägige anträge
bei staawa. chemnitz / g.staawa. dresden anhängig sind
die auf rechtsbeugung befangenheit hinweisen
az. zs 681/14 bzw. 24 zs 681/14 generalstaatsanwaltschaft dresden
norbert steinbeck / t.clodius / stolle / und weitere (akte staawa. chemnitz )
unter androhung diverser vorladungen durch polizei rochlitz
anhängiges verfahren wegen hausfriedensbruch/nötigung gegen pom.ferber rochlitz
az.240 js 15180/14 verfolgung §344 stgb
bzw.dhl zustellung stgb § 202-206 /verstoß GG artike 13
ein weiteres verfahren diesbezüglich ist z.z. bei datenschutz land sachsen anhängig
diverse anzeigen die wiederum den verdunkelungs vereitelungs-attaken der justiz
( g.staawa. dresden ) wegen formeller hürden und anderen rechtlich definierten
spitzfindigkeiten ausgesetzt sind (verweigerung von rechtsbeistand )
verstoß gegen artikel 3 GG
anlass : die rassensozialgesetzgebung als norm verhandlungsgrundlage
in weiten teilen verfassungsfeindlich
praktizierter faschismus belegt durch millionenfache bundesdeutsche klagen von
h4-abhängigen bei sozialjustiz
hier wird das absurdum der rassensozialgesetzgebung deutlich
staatlich gesetzlich geregelter sozial und verwaltungsfaschismus
rassenhygiene und diskriminierung
an der verfassungskonformen ausführung der rassensozialgesetzgebung bestehen
begründete zweifel
etwaige anliegen/ dokumente sind schriftlich ein zu reichen
auf verkehr /verbale verhandlungen mit den genannten personen rechtsstaatlichen
installationen wird wegen den aufgeführten gründen verzichtet

ich verlange ein urteil korrektur

ein verfahrenkonformes dokument für eingabe bvg wird diesbezüglich angefertigt

kennzeichnung postal ohne gewähr